Das Thema Gefährdungsermittlung im Brandschutz tritt u. a. mit § 5 ArbSchG, der TRGS 800, der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-003 in den Vordergrund.
Brandschutzbeauftragte sollten Autodidakten sein – das sind Menschen, die nicht passiv sind, sondern sich selbst Dinge beibringen und aneignen können und dies auch ständig tun.
Ein Unternehmen aus Hamburg entwickelte vor einigen Jahren die Sprühdosen zum Löschen. Diese sollten die bisher erhältlichen Handfeuerlöscher in der Größe ergänzen.