ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ

Feuerwehrpläne

Text: Hans-Jürgen Straub | Foto (Header): © elmar gubisch – stock.adobe.com

Im Brandfall muss es schnell gehen. Nicht nur die Mitarbeiter müssen wissen, wie sie sich zu verhalten haben, auch die alarmierte Feuerwehr muss sich schnell einen Überblick über Situation und Gebäude verschaffen können. Hierzu dienen Feuerwehrpläne. Gibt es hier bestimmte Vorgaben, die bei der Erstellung zu beachten sind? Wie kann man der Feuerwehr den Einsatz möglichst erleichtern? Denn nicht nur für die Feuerwehr bietet ein verständlicher Plan eine große Hilfe, schlussendlich wird so dem Betrieb schnellstmöglich geholfen. Der Brandschaden bleibt dadurch möglichst klein.

Auszug aus:

Der Brandschutzbeauftragte
Ausgabe Februar 2020
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Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Und auf einmal ging alles sehr schnell … Nach Auslösung der Brandmeldeanlage (BMA) im Unternehmen ging automatisiert der Alarm zur nächsten Leitstelle. Von dort aus wurde die zuständige Feuerwehr alarmiert. Diese stand nun vor der Tür und wollte sich im Gebäude orientieren. Anhand des Feuerwehrplanes, welcher schon vor langer Zeit in Zusammenarbeit mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erstellt wurde, gelang dies auch und die Situation konnte schnell geklärt werden. Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung haben, genauso wie es sein muss, gut funktioniert. Basis für eine schnelle und gezielte Einsatzabwicklung sind u. a. Feuerwehrpläne, welche von den Betreibern baulicher Anlagen ggf. vorzuhalten sind.

Aber wieso gibt es eigentlich Feuerwehrpläne und wofür werden diese benötigt?

Rechtliche Grundlagen für Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne können von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde gefordert werden und dienen der Feuerwehr zur Vorbereitung eines Einsatzes sowie zur schnellen Orientierung „vor Ort“. Darüber hinaus dienen sie der Feuerwehr zur Lagedarstellung und Lagebeurteilung bei einem konkreten Schadensereignis.

Feuerwehrpläne müssen einheitlich sein, damit die Einsatzkräfte sich überall schnell orientieren können und sich nicht immer wieder in verschiedene Planausfertigungen einarbeiten müssen. Dies kostet Zeit, die in Brandfällen definitiv nicht verfügbar ist.

Rechtliche Grundlagen für Feuerwehrpläne lassen sich beispielsweise in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie in den länderspezifischen Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzen finden. Darüber hinaus gibt es auch Sonderbauvorschriften, die auf die Erfordernis von Feuerwehrplänen Einfluss nehmen können.

So beschreibt z. B. die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Rheinland-Pfalz in § 42 Abs. 3, dass Feuerwehrpläne im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle anzufertigen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen sind. Dies gilt als Rechtsgrundlage für die zuständigen Behörden, Feuerwehrpläne in Versammlungsstätten zu fordern.

Feuerwehrpläne müssen zur besseren Nutzbarkeit einheitlich sein. Um eine Vereinheitlichung zu schaffen, ist die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ anzuwenden. Diese DIN beschreibt, welche spezifischen Anforderungen Feuerwehrpläne erfüllen müssen.

Spezifische Anforderungen an Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne müssen aus genau definierten Bestandteilen bestehen. Diese sind u. a.

  • ein Teil mit allgemeinen Objektinformationen,
  • ein Übersichtsplan,
  • die Erstellung eines Geschossplans für jedes einzelne Geschoss,
  • einer oder mehrere Sonderpläne (z. B. Abwasserpläne) und
  • zusätzliche textliche Erläuterungen.

Inhalte eines Feuerwehrplans
Ob Informationen über das gesamte Objekt bzw. über die Art der Nutzung des Gebäudes, die zuständigen Ansprechpartner sowie deren Erreichbarkeiten, all dies sollte in einem Feuerwehrplan integriert sein. Und genau hier wird das Erfordernis einer regelmäßigen Kontrolle der Aktualität auch schon erkennbar. Betriebliche Ansprechpartner können über die Zeit auch wechseln, was unbedingt im Feuerwehrplan aktualisiert werden muss.

Nur so müssen im Einsatzfall nicht erst zeitraubend die Ansprechpartner gesucht werden.

Weiterhin gehören in diesen Teil des Planes ein Inhaltsverzeichnis, ein Planstand und ein Aktualisierungsverzeichnis.

Übersichtsplan
Im Übersichtsplan geht es darum, dass die Einsatzkräfte schnell einen Überblick über das gesamte Betriebsgelände, inklusive angrenzender Nachbarschaft sowie der Geschosshöhe bzw. der Anzahl der Geschosse des Betriebsgebäudes erhalten. Es ist darzustellen, wie das Grundstück an die öffentlichen Verkehrsflächen angebunden ist (Zufahrt), welche Möglichkeiten die Feuerwehr zur räumlichen Entwicklung hat und welche Möglichkeiten der Löschwasserentnahme bestehen. Damit die Feuerwehr keine falschen Aufstell- und Bewegungsflächen nutzt, sind die Bereiche zu kennzeichnen, welche nicht befahrbar sind.

Bereits im Übersichtsplan ist auch darzustellen, wie z. B. die Energie- und Wasserversorgung zum Gebäude installiert ist und ob besondere Gefahren auf dem Betriebsgelände zu beachten sind. Hierzu können beispielsweise auch Hochspannungsleitungen gehören, welche über das Betriebsgelände führen.

Wichtig für die Feuerwehr ist auch, bereits auf dem Übersichtsplan zu erkennen, wo Teile des anlagentechnischen Brandschutzes zu finden sind. Dies sind z. B. die Brandmeldezentrale (BMZ), ggf. ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) und das Freischaltelement (FSE). Alle vorgenannten Teile des anlagentechnischen Brandschutzes dienen dazu, eine Brandsituation schnell beherrschbar zu machen.

Weiterhin muss im Übersichtsplan auch die Sammelstelle zu finden sein. Sie kann durchaus zwei Funktionen haben: Einerseits, müssen hier die betrieblich verantwortlichen Personen die Vollzähligkeit der evakuierten Beschäftigten kontrollieren. Andererseits aber weiß das auch die Einsatzleitung der Feuerwehr und wird ggf. genau an der Sammelstelle nach den Vorgesetzten suchen, um Auskunft über die Anwesenheit der Mitarbeiter zu erhalten. Auf Basis dieser Information entscheidet sich ggf., ob der Schwerpunkt der Einsatztätigkeit im Bereich „Personensuche“ oder „Brandbekämpfung“ liegen muss.

Geschosspläne
Für die Geschosspläne gilt, dass darin für jedes Geschoss Folgendes zu kennzeichnen ist:

  • Welche Raumnutzung ist gegeben?
  • Wo sind Brandwände zu finden?
  • Wo sind Feuer- und Rauchschutzabschlüsse eingebaut?
  • Wo liegen Treppenräume oder Zu- und Ausgänge?
  • Wo befinden sich besondere Angriffs- bzw. Rettungswege für die Feuerwehr?
  • Wo sind Bedienstellen für den anlagentechnischen Brandschutz (bezogen auf das jeweilige Geschoss) vorhanden?

Die Liste dessen, was noch alles in die einzelnen Geschosspläne einzuarbeiten ist, ist groß und der jeweils aktuellen DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ zu entnehmen.

Sonderpläne
Zu den Sonderplänen gehören z. B. Pläne wie der Umgebungsplan, wenn aus Platzgründen die Umgebung nicht sinnhaft auf dem eigentlichen Übersichtsplan dargestellt werden kann.

Weiterhin kann es notwendig sein, dass man für bestimmte Bereiche Detailpläne erstellen muss. Dies kann bei besonderen Gefährdungen in der Umgebung zur besseren Darstellung erforderlich sein. Sollte eine Löschwasserrückhaltung gefordert sein, dann müssen die wesentlichen Bestandteile der Löschwasserrückhaltung in einem gesonderten Abwasserplan gekennzeichnet werden.

Neben den bisherigen Darstellungen können weitere Angaben im Bereich der zusätzlichen textlichen Erläuterungen gefordert werden. Hier sollten, neben allgemeinen Informationen, wie z. B. der Nummer der Brandmeldeanlage, auch Hinweise über den Personalbestand und die Arbeitszeiten zu finden sein. Darüber hinaus sind auch Angaben zur Gebäudekonstruktion, zu vorhandenen Gefahrstoffen und sonstigen wichtigen Besonderheiten erforderlich.

Die Ausführung der Pläne ist hinsichtlich des Formates, des Maßstabs und der kartographischen Richtung vorgegeben. So müssen Feuerwehrpläne einen Nordpfeil beinhalten, der die kartographische Richtung erkennen lässt.

Außerdem soll ein Feuerwehrplan so erstellt werden, dass die Hauptzugänge (Hauptzufahrt/Haupteingang) am unteren Rand des Planes liegen.

Aus einem Feuerwehrplan müssen sich also genaue Angaben bezüglich betrieblicher Besonderheiten und spezieller Risiken in dem Unternehmen herauslesen lassen. Denken Sie bei der Erstellung eines Feuerwehrplanes immer daran, dass eine betriebsfremde Person (in aller Regel die Einsatzleitung der Feuerwehr) sich anhand des Feuerwehrplanes über die örtlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen orientieren muss. Und genau aus diesem Grund müssen Feuerwehrpläne auch immer aktuell gehalten werden.

Dies bedeutet, dass die Feuerwehrpläne immer dann angepasst werden müssen, wenn sich Veränderungen, beispielsweise bei der betrieblichen Nutzung des Gebäudes durch sich verändernde Produktionsprozesse, ergeben haben.

Feuerwehrpläne werden im betrieblichen Alltag oft mit Flucht- und Rettungsplänen verwechselt. Beide Planarten haben aber unterschiedliche Aufgaben, deshalb sind z. B. auch keine Selbsthilfeeinrichtungen in den Feuerwehrplan aufzunehmen. Weiterhin sind auch Wandhydranten Typ S, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken, Brandschutzklappen, Brandmelder und Kennzeichnungen von Rettungswegen nicht in einen Feuerwehrplan einzuarbeiten.

Laut DIN 14095 ist eine Prüfung des Feuerwehrplans alle zwei Jahre vorgesehen. Dies muss durch eine sachkundige Person vorgenommen werden, die so beschrieben wird, dass sie aufgrund der jeweiligen fachlichen Ausbildung, Kenntnissen, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann.

In aller Regel sind die Feuerwehrpläne mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen und von dort auch genehmigen zu lassen.

Verantwortlichkeit für Aktualität und Erstellung

Grundsätzlich ist der Betreiber einer baulichen Anlage dafür zuständig, dass ein Feuerwehrplan erstellt und immer aktuell gehalten wird. Nun stellt sich die Frage, wie das in der Praxis zu erfüllen ist.

Hier ist zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob man den Feuerwehrplan selbst erstellen möchte oder ob man ein externes Fachunternehmen hierfür beauftragt. Mit Hilfe einschlägiger Software-Lösungen lässt sich ein Feuerwehrplan durchaus auch gut selbst erstellen. Zu beachten ist jedoch, dass in der DIN 14095 neben den bereits geschilderten Inhalten weitere Vorgaben für folgende Punkte zu finden sind:

  • Farbige Darstellungen und zu verwendende Symbole
  • Kennzeichnung der Geschosse
  • Darstellung der Brandwände
  • Beschriftung des Planes
  • Ausgestaltung der Schriftfelder

Diese Vorgaben sind natürlich umzusetzen. Dies bedeutet auch, dass man sich neben der entsprechenden Software die jeweils aktuelle DIN 14095 zu beschaffen hat, um deren korrekte Anwendung prüfen zu können. Weiterhin gehört dazu, dass der Feuerwehrplan mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen ist.

Die Vergabe an ein externes Unternehmen hat ggf. den Vorteil, dass man sich nicht mit der Beschaffung einschlägiger Software und deren Anwendung auseinandersetzen muss. Allerdings ist natürlich die Zuarbeit zu externen Unternehmen bezüglich der betrieblichen Inhalte auch bei externer Vergabe erforderlich.

Insoweit sollte es letzten Endes also eine Frage der wirtschaftlichen Bewertung sein, für welche Lösung man sich entscheidet.

Kleine Sammlung der wichtigsten Symbole

Für Feuerwehrpläne sind einheitliche Symbole zu verwenden. Diese sind u. a. in der DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ zu finden.

Einige wenige gebräuchliche Symbole sollen hier dargestellt werden:

  • BMZ: Piktogramm für die Brandmeldezentrale
  • FAT: Piktogramm für das Feuerwehr-Anzeigetableau
  • FSD: Piktogramm für das Feuerwehr-Schlüsseldepot
  • FBF: Piktogramm für das Feuerwehr-Bedienfeld

Fazit

Brände bedeuten neben der Gefahr für die Menschen im Unternehmen immer auch ein hohes wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen. Feuerwehrpläne können helfen, Brandsituationen schnell in den Griff zu bekommen. Deren Bedeutung bei der betrieblichen Gefahrenabwehr ist also nicht zu unterschätzen.

Der Autor

Hans-Jürgen Straub ist freier Sachverständiger (BVFS e. V.) für Brandschutz, Brandschutzorganisation und –ausbildung. Außerdem ist er Fachbuchautor, Dozent zur Ausbildung betrieblicher Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter.

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