Ein Feueralarm kommt meist ungeplant. Doch hierauf muss jeder Betrieb vorbereitet sein. Schließlich darf im Brandfall keine Zeit unnötig vergeudet werden.
Nicht nur die Mitarbeiter müssen wissen, wie sie sich zu verhalten haben, auch die alarmierte Feuerwehr muss sich schnell einen Überblick über Situation und Gebäude verschaffen können.
Das Thema Gefährdungsermittlung im Brandschutz tritt u. a. mit § 5 ArbSchG, der TRGS 800, der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-003 in den Vordergrund.
Brandschutzbeauftragte sollten Autodidakten sein – das sind Menschen, die nicht passiv sind, sondern sich selbst Dinge beibringen und aneignen können und dies auch ständig tun.