Ausgabe Juni 2023

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

BRENNPUNKT
Feuerlöscher vs. Feuerlöschsprays: Feuerlöschsprays zur Brandbekämpfung in Arbeitsstätten?
Diskussionen um die Existenzberechtigung von Feuerlöschsprays in Betrieben entfachen immer wieder aufs Neue. Bisher entsprachen diese Sprays nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und konnten daher laut Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht für die Grundausstattung angerechnet werden. Im September 2022 hat der Ausschuss seine Empfehlungen von 2018 überarbeitet. Ist der Einsatz jetzt erlaubt? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

AUS DER PRAXIS
Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätten: Zwei-Sinne-Prinzip sicher umsetzen
Eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ist das Kernelement für die Möglichkeit einer Selbstrettung eines jeden Anwesenden im Gefahrenfall. Daher sind Brandschutzmaßnahmen und die gewohnten Konzepte im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen anzupassen. Hier kommt es nicht allein auf die Arten der Behinderungen an, sondern v.a. auf deren Auswirkungen. Damit ist gemeint, dass das Spektrum der Einschränkungen innerhalb einer Behinderungsart unter Umständen so groß ist, dass eine pauschale Kategorisierung nicht zielführend ist und eine Maßnahme evtl. zu weitgehend oder nicht weitgehend genug sein kann. Hierzu ist bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung besondere Sorgfalt und Umsicht an den Tag zu legen.

Fort- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten: Brandschutzbeauftragte haben nie ausgelernt!
Nach der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist vor einer Fort- bzw. Weiterbildung, um auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Vorgaben und Neuerungen zu bleiben. Die DGUV Information 205-003 bietet eine gute Leitlinie für eine angemessene Aus- und Fortbildung sowie die dazugehörigen Inhalte und Rahmenbedingungen.

TECHNIK IN DER BRANDBEKÄMPFUNG
Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzmaßnahmen: Prüfintervalle im Betrieb
Anlagentechnische und bauliche Brandschutzmaßnahmen müssen unabdingbar regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Welcher Akteur diese Aufgaben übernimmt, ist abhängig von der inhaltlichen Tiefe der zu erledigenden Prüfungen. Obwohl der Großteil der Aufgaben nur durch Sachverständige oder speziell ausgebildete Fachkundige erledigt werden kann, sollte sich der Brandschutzbeauftragte dennoch nicht aus der Verantwortung nehmen. Einzelne Tätigkeiten kann auch er selbstständig übernehmen. Zusätzlich ist allerdings umso wichtiger, dass der Brandschutzbeauftragte für die Beauftragung zuständig ist und jederzeit für Anfragen und Rückmeldungen als betrieblicher Ansprechpartner fungiert. Nur er hat den Überblick über alle vorhandenen Maßnahmen.

BAULICHER BRANDSCHUTZ
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Grundlagen der Maschinellen Entrauchung (MRA)
Die Brandstatistiken zeigen ein eindeutiges Bild: Im Brandfall ist es nicht das Feuer selbst, sondern zu über 90% sind es die giftigen Brandgase, die die Todesursache bei Bränden mit Todesfolge sind. Qualifizierte RWA-Anlagen (Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen) sind daher ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes, um dieses Risiko zu reduzieren oder gar zu eliminieren.

AUFKLÄRUNG UND UNTERWEISUNG
Evakuierung und Räumung: Evakuierungshelfer: Bestellung, Ausbildung und Aufgaben
Vielfach werden dem Arbeitgeber Seminare für Brandschutz- und Evakuierungshelfer angeboten oder von ihm die Stellung von entsprechenden Personen in Verordnungen oder Auflagen gefordert. Doch während der Brandschutzhelfer im Arbeitsstättenrecht fest verankert ist, sucht man vergebens nach Grundlagen für die Ausbildung von Evakuierungshelfern. Dieser Beitrag gibt Antworten auf oft gestellte Fragen und dient als Orientierung für den Arbeitgeber.

BRANDSCHUTZ SPEZIAL
Arbeitsfeld und Brandschutzbesonderheiten: Brandschutz in der Bundeswehr
Wo viele Menschen zusammenkommen, müssen brandschutzseitig besondere Vorkehrungen getroffen werden. Dies gilt u.a. auch für die Bundeswehr, bei der es nicht nur viele Arbeitskräfte vor Ort, sondern auch immer wieder Besucherverkehr wie Bewerberinnen und Bewerber gibt. Zusätzlich besteht i.d.R. für besondere Personengruppen Kasernenpflicht, was eine Unterbringung über Nacht bedeutet und somit weitere Brandschutz-Vorkehrungsmaßnahmen nach sich zieht.

ARBEITSHILFEN

  • Checkliste: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • Merkblatt: Prüfintervalle – Auszug aus DGUV Information 205-040

Liebe Leserinnen und Leser,

Feuerlöschsprays dürfen seit Juni 2020 auf Basis der DIN 16856 im privaten Gebrauch eingesetzt werden. Sie versprechen eine einfache, schnelle Handhabe und finden leicht Platz in Küchen, Autos & Co.

Spricht man im betrieblichen Kontext von diesen Löschsprays, wird es kontrovers. Schließlich verfügen Feuerlöschsprays über weniger Löschvolumen und weniger Reichweite. Bis Ende 2022 waren diese laut ASTA nicht für die Grundausstattung in Betrieben anrechenbar, doch dies änderte sich durch eine veröffentlichte Empfehlung im September 2022. Welche Konsequenzen, Möglichkeiten und auch Fallstricke hat diese Empfehlung? Welche Vor- bzw. Nachteile haben Löschspraydosen gegenüber herkömmlichen Feuerlöschern? Dies und vieles mehr erfahren Sie im Brennpunkt-Beitrag dieser Ausgabe.

Folgende Themen erwarten Sie außerdem:
■ Zwei-Sinne-Prinzip erfolgreich umsetzen
■ Prüfintervalle im Betrieb
■ Grundlagen der Maschinellen Entrauchung

Viel Freude beim Lesen der Juni-Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre
Susanne Müller
Chefredakteurin „Der Brandschutzbeauftragte“